Ihre Steuerberater Ralf Elsner und Remo Garrels

Steuerberater nahe Wiesmoor: unser Büro in Remels.

Steuerberater Wiesmoor für Gastgeber, Gartenbau- und Handwerksbetriebe sowie Privatpersonen in der Blumenstadt, die eine Steuerkanzlei mit kurzer Anfahrt suchen.

Steuerbüro für Wiesmoor – mit Sitz in Remels

Wiesmoor und Remels trennen gut 13 Kilometer. Wer aus Wiesmoor zu uns möchte, fährt also nicht nach Leer, sondern an die Hasenburgstraße in Remels. Dort betreut Sie unser Team mit allen Leistungen der Kanzlei.

Obwohl die Wege kurz sind, gehört Wiesmoor steuerlich in einen anderen Bezirk: Die Stadt liegt im Landkreis Aurich, zuständig ist das Finanzamt Aurich-Wittmund. Für Sie ändert das nichts, wir reichen Ihre Erklärungen dort ein. Viele Mandanten aus Wiesmoor kombinieren beides: Belege digital, das Jahresgespräch persönlich in Remels. Als Steuerkanzlei für Wiesmoor bringen wir Erfahrung aus fast drei Jahrzehnten mit, für Unternehmer und Freiberufler bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Hinter der Kanzlei steht eine Steuerberatungsgesellschaft mit zwei Standorten.

Jahresabschluss & Steuererklärungen

Steuerberatung für Wiesmoor: Womit dürfen wir Sie unterstützen?

Viele Anfragen aus Wiesmoor betreffen Vermietung und kleine Unternehmen. Als Steuerberater für Wiesmoor übernehmen wir dazu Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und die Einkommensteuererklärung für Angestellte und Rentner.

Digitaler Jahresabschluss

Ferienwohnung in Wiesmoor vermietet? Das sollten Sie wissen

In Wiesmoor und am Ottermeer gibt es zahlreiche Ferienwohnungen und Gästezimmer. Die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig. Anders als bei einer Dauervermietung fällt bei der kurzfristigen Vermietung grundsätzlich auch Umsatzsteuer an, derzeit 7 Prozent.

In Wiesmoor und am Ottermeer gibt es zahlreiche Ferienwohnungen und Gästezimmer. Die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig. Anders als bei einer Dauervermietung fällt bei der kurzfristigen Vermietung grundsätzlich auch Umsatzsteuer an, derzeit 7 Prozent.

Was unsere Mandanten über uns sagen

Betriebe in der Blumenstadt

Gartenbau, Gastronomie und Handel prägen Wiesmoor. Viele dieser Betriebe haben saisonale Spitzen und beschäftigen Aushilfen. Für kurzfristige Beschäftigungen gelten eigene Grenzen, etwa höchstens 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wir behalten das in der Lohnbuchhaltung im Blick, damit keine Nachzahlung an die Sozialversicherung droht.

Buchführung & Lohn
Ihr Partner für Erbschaft und Nachfolge
In drei Schritten zur erfolgreichen Nachfolge

So läuft die Zusammenarbeit aus Wiesmoor

Das erste Gespräch führen wir in Remels, am Telefon oder per Video. Wir sehen uns Ihre letzten Bescheide an und sagen Ihnen, was wir übernehmen und was es kostet. Bei einem Wechsel fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an.

Belege laden Sie danach über das Portal hoch, Kassenbücher und Rechnungen lassen sich dort ebenfalls führen. Einmal im Jahr besprechen wir die Zahlen, bei Vermietern am besten vor der neuen Saison.

Deshalb entscheiden sich Unternehmer für uns

Person bearbeitet einen Text am Tablet

Steuerfragen aus Wiesmoor an den Steuerberater

Nein. Für Wiesmoor ist das Finanzamt Aurich-Wittmund zuständig, für Remels das Finanzamt Leer (Ostfriesl). Wir übermitteln an jedes Finanzamt in Deutschland elektronisch, der Sitz der Kanzlei spielt dafür keine Rolle.

In Remels, Hasenburgstraße 27. Von Wiesmoor aus sind das rund 13 Kilometer, etwa eine Viertelstunde mit dem Auto.

Oft ja, wenn mehr als nur Arbeitslohn anfällt: Vermietung, eine Ferienwohnung, eine Photovoltaikanlage, Kapitalerträge oder eine Erbschaft. Dazu kommt die längere Abgabefrist mit Berater. Für eine einfache Erklärung mit nur einem Lohn rechnen wir Ihnen vorab ehrlich vor, ob sich der Auftrag lohnt.

Bei kurzfristiger Vermietung grundsätzlich ja, außer Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt von Umsatz und geplanten Investitionen ab.

Ja. Gerade bei mehreren Renten, Mieteinnahmen oder Krankheitskosten lohnt sich ein Blick von außen. Wir prüfen auch, ob überhaupt eine Abgabepflicht besteht.

Das hängt von Ihren Einkünften ab. Wer Arbeitslohn bezieht, muss zum Beispiel abgeben, wenn daneben mehr als 410 Euro andere Einkünfte anfallen, etwa aus Vermietung, bei Steuerklassenkombination III/V oder wenn Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld über 410 Euro lagen. Wir prüfen das für Sie.

Termin in Remels, eine Viertelstunde von Wiesmoor

Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Für Vermieter von Ferienwohnungen lohnt sich das Gespräch vor der nächsten Saison. Alle Kontaktdaten und Bürozeiten stehen bei unserem Standort in Remels. Für Mandanten aus der Kreisstadt gibt es die Seite Steuerberater für Aurich.

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