Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen.
Wir erstellen Erklärungen für bereits eingetretene Erbfälle. Ebenso gestalten wir geplante Schenkungen oder die Erbfolge in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- 4,8 Sterne bei Google
- Mitglied in der Steuerberaterkammer und -verband
- Über 700 betreute Mandate
Haben Sie schon oft über folgende Themen nachgedacht?
- Sie haben eine Schenkung oder eine Erbschaft erhalten und wissen nicht, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind?
- Sie möchten zu Lebzeiten Vermögen übertragen, sind sich aber in Bezug auf die Steuer unsicher?
- Sie machen sich Gedanken um Ihre Erbfolge und möchten Ihren Erben Steuern ersparen?
Wir begleiten Sie rechtssicher bei der steueroptimierten Übertragung Ihres Vermögens:
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärungen bereits eingetretener Erbfälle
- Erstellung von Schenkungssteuererklärungen für bereits vollzogene Schenkungen
- Langfristige Weitergebe von Vermögen – zu Lebzeiten und in Kombination mit Ihrem Testament
- Erbschaftsteuerliche Optimierung Ihres Testaments
Ihre Experten für die Erbschaft- und Schenkungssteuer
Mit der Vermögensnachfolge sollte früh begonnen werden, um vorausschauend planen zu können.
- Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten und Notaren
- Persönliche und vertrauliche Beratung auf Augenhöhe
Ihr Weg zur sicheren Nachfolgeplanung
1. Schritt: Kostenloses Erstgespräch buchen
2. Schritt: Analyse Ihrer individuellen Situation
3. Schritt: Entwicklung Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge
4. Schritt: Umsetzung und Begleitung
Was unsere Mandanten über uns sagen
Häufige Fragen unserer Mandanten
Nicht jede Erbschaft oder Schenkung führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Ob eine Erklärung abgegeben werden muss, hängt unter anderem von der Höhe des Vermögens, den persönlichen Freibeträgen und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Wir prüfen für Sie, ob Handlungsbedarf besteht.
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner, Kinder oder Enkel profitieren von unterschiedlichen Freibeträgen, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Eine frühzeitige Planung eröffnet hier erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Ja, durch eine gezielte Vermögensübertragung zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen und steuerliche Belastungen reduzieren. Voraussetzung ist eine durchdachte und langfristige Strategie.
Für Immobilien und Unternehmensvermögen gelten besondere Bewertungs- und Verschonungsregelungen. Eine strukturierte Planung ist entscheidend, um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Die gewählte Aufteilung des Vermögens hat direkten Einfluss auf die Steuerbelastung der Erben. Eine steuerlich optimierte Testamentsgestaltung hilft, Freibeträge bestmöglich zu nutzen und unnötige Belastungen zu vermeiden.